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Das österreichische Arbeits- und Sozialrecht ist in seiner Gesamtheit vergleichbar mit der rauen See ...

... Wir sind die Lotsen und führen Sie in den sicheren Hafen.

ARBEITS- & SOZIALRECHT

 

Unsere Kernkompetenz im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts zeigt ein Portfolio, welches aus vielen Teilbereichen besteht:

WEITERE BERATUNGSSCHWERPUNKTE SIND:

KONSUMENTEN-

SCHUTZRECHT

 

In diesem Zusammenhang sind wir berufen, alle Belange von Konsumentenrechten wie beispielshaft allgemeine Rücktrittsrechte aus Dauerschuld- und Zielschuldverhältnissen sowie Ansprüche in Zusammenhang mit dem Zahlungsdienstegesetz abzuwickeln.

REGRESS- UND

SCHADENERSATZ-

RECHT

 

Diesbezüglich liegen unsere Stärken bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen in Zusammenhang mit Arbeitsunfällen aber auch sonstigen Sportunfällen, inklusive der Verfolgung von Ansprüchen aus privaten Versicherungsverträgen aller Art.

SPORTRECHT

SPIELERVERTRÄGE

 

Aufgrund der Funktion von RA Mag. Doris Braun im Rahmen des Steirischen Fußball-verbandes und aufgrund bereits zahlreicher erfolgreicher Vertretungen von Sporttrainern und Spitzenfußballern stehen wir zur diesbezüglichen Vertretung zur Verfügung.

 

Diese umfasst u.a. die Erstellung von Spielerverträgen sowie Beratung und Betreuung von Auflösung von Spielerverträgen sowohl im Rahmen streitiger als auch im Rahmen außergerichtlicher Auseinandersetzungen.

VERWALTUNGS-

UND

VERFASSUNGS-

RECHT

 

Dabei unterstützen wir Klienten hinsichtlich sämtlicher Materien-gesetze im erweiterten Bereich des Arbeitsrechtes wie Lohndumping, Ausländerbeschäftigung, weiters bei der Beurteilung als echter bzw. freier Dienstnehmer versus Werkvertragsnehmer. Ebenso begleiten wir Sie diesbezüglich bei sämtlichen Eingaben und Schritten bei Verwaltungsbehörden aller Art bis hin zum Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.

MEDIZINRECHT


In diesem Zusammenhang umfassen unsere Kompetenzen auch die umfangreiche Beratung und Betreuung bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit ärztlichen Kunst-fehlern und notwendigen Aufklärungspflichten für geschädigte Patienten.